Sonntag, 17. Oktober 2021

Bienen Administration: Honigkontrolle durch das Veterinäramt I

Am 09.09.21 war es soweit, die Stadtimker erhielten erstmalig 'Besuch vom Amt'. Nun hat der Imker an sich -genau wie jeder andere Nutztierhalter- damit ja von Anfang an zu tun, vor allem natürlich mit dem Veterinäramt. Die Honigbiene ist wie andere Nutztiere seuchengefährdet, daher ist die Haltung grundsätzlich meldepflichtig. Das ist nicht anders als bei Kühen, Hühnern oder Schafen. Oder Ziegen oder Alpakas. 😁 

Das ist aber nur die eine Seite, bei Imkern kommt noch ein anderer Punkt dazu. Mit dem Honig bringt man Lebensmittel in den Verkehr (ob man dafür Geld nimmt oder nicht, ist übrigens egal). Das bedeutet, der Imker wird hier genauso behandelt, wie jedes x-beliebige andere entsprechende Unternehmen - sei es Restaurant, Supermarkt, Hofladen oder Betriebskantine. Geprüft werden hier im Wesentlichen zwei Dinge: Produktionsbedingungen und Endprodukt. Die Produktionsbedingungen 'live' zu testen -mit Vorführung der Schleuder etc.- war natürlich nicht möglich, denn die Erntesaison ist im September ja schon eine Weile vorbei. Hierzu soll es im nächsten Jahr einen zweiten Termin geben. Die Überprüfung des Endproduktes ist aber eine andere Sache. 😏

Die Kontrolle erfolgte mit Vorankündigung. Das ist anscheinend nicht unbedingt immer so, aber der erste Anruf des Amtes erfolgte, während wir in Flensburg in Urlaub waren. Der zweite Anruf kam dann unmittelbar nach unserer Rückkehr, sodass wir uns auf den nächsten Vormittag einigten. Die Prüfer kommen immer zu zweit und es wird ein standardisiertes Protokoll des Besuches gefertigt, der Imker bekommt automatisch eine Kopie. 💡

Die entsprechenden Vorschriften für Imker wurden netterweise auf Anfrage bei der Kontrolle mitgebracht. Sie lauten im Prinzip, dass der Imker 1 kg Honig derselben Charge abgeben muss. Dies entspricht 2 der üblichen 500g-Standardgläsern. Das Gesetz sagt 'kostenlose Überlassung' - der Honig wird nicht verkauft, sondern quasi verschenkt. Witziges Detail: bei 'unbilliger Härte' müsste das Amt die Gläser bezahlen, aber das ist nicht genauer definiert. Der weitere Prozess läuft dann etwa wie folgt:

- Es gibt eine Vorprüfung, die sich mit Kennzeichnungspflichten befasst: Deklaration, Etikettierung, deklariertes Gewicht, alles muss natürlich stimmen. Dies kann in Nienburg erledigt werden. 👍

- Ein Glas wird dann an ein Labor geschickt. Interessant war für uns, dass nicht das LAVES Bieneninstitut in Celle zuständig ist, sondern LAVES Braunschweig. Offenbar ist Celle der Ansprechpartner für Seuchenfragen, aber nicht für Lebensmittelrecht. Obwohl auch dort ein spezielles Honiglabor existiert, bei der Imker entsprechende Untersuchungen in Auftrag geben können.

- Das zweite Glas wird im Veterinäramt für 3 Monate aufbewahrt, als eine Art Reservemuster. Vielleicht für den Fall, dass das erste Glas verloren geht oder die Untersuchung wiederholt werden muss. 😅

- Der Imker kann weitere Gläser beim Veterinäramt als 'B-Probe' hinterlassen. Das funktioniert tatsächlich so ähnlich wie beim Doping: falls das Labor in Braunschweig irgendwelche Auffälligkeiten findet, kann der Imker die hinterlegte Zusatzprobe nutzen, um das Ergebnis vom LAVES durch ein Labor des eigenen Vertrauens überprüfen zu lassen. Darauf haben wir aber verzichtet.

- Praktisch wird der Ablauf wohl so sein, dass Braunschweig das Ergebnis der Analyse nach Nienburg schickt und auf Auffälligkeiten hinweist, sofern vorhanden. Der Imker kann auf Anforderung eine Kopie der Analyse bekommen, diese Option haben wir auch wahrgenommen.

Soweit war alles in Ordnung, die Ergebnisse sollten wir innerhalb einer Frist von 3 Monaten bekommen, also bis Anfang Dezember. Irgendwann im nächsten Jahr wird es wie schon erwähnt dann noch einen Folgetermin geben. Bei diesem wird dann die Produktion Thema sein: Schleuderung, Lagerung, Abfüllung und die damit einhergehenden Hygiene- und Dokumentationspflichten.

Links:

Zweiter Teil - die Ergebnisse sind da

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