Sonntag, 17. Oktober 2021

Bienen Administration: Honigkontrolle durch das Veterinäramt I

Am 09.09.21 war es soweit, die Stadtimker erhielten erstmalig 'Besuch vom Amt'. Nun hat der Imker an sich -genau wie jeder andere Nutztierhalter- damit ja von Anfang an zu tun, vor allem natürlich mit dem Veterinäramt. Die Honigbiene ist wie andere Nutztiere seuchengefährdet, daher ist die Haltung grundsätzlich meldepflichtig. Das ist nicht anders als bei Kühen, Hühnern oder Schafen. Oder Ziegen oder Alpakas. 😁 

Das ist aber nur die eine Seite, bei Imkern kommt noch ein anderer Punkt dazu. Mit dem Honig bringt man Lebensmittel in den Verkehr (ob man dafür Geld nimmt oder nicht, ist übrigens egal). Das bedeutet, der Imker wird hier genauso behandelt, wie jedes x-beliebige andere entsprechende Unternehmen - sei es Restaurant, Supermarkt, Hofladen oder Betriebskantine. Geprüft werden hier im Wesentlichen zwei Dinge: Produktionsbedingungen und Endprodukt. Die Produktionsbedingungen 'live' zu testen -mit Vorführung der Schleuder etc.- war natürlich nicht möglich, denn die Erntesaison ist im September ja schon eine Weile vorbei. Hierzu soll es im nächsten Jahr einen zweiten Termin geben. Die Überprüfung des Endproduktes ist aber eine andere Sache. 😏