Mittwoch, 25. August 2021

Honig - ein einfaches Produkt?

Zum Thema Honig hat der Gesetzgeber eine ziemlich eindeutige Meinung: Honig ist ein Produkt, das naturbelassen ist, dem nichts hinzugefügt und nichts entzogen und das auch nicht behandelt wurde. Ein Verstoss gegen eine oder mehrerer dieser Regeln verhindert nicht grundsätzlich den Verkauf. Aber man darf das Ergebnis nicht mehr als 'Honig' bezeichnen. Technisch gilt Honig somit übrigens als Rohkost, weswegen man es z.B. nicht an Kleinkinder geben sollte - aber das nur nebenbei. Der Punkt ist, dass im Lauf der Zeit immer wieder Versuche unternommen wurden, diese -an sich sehr einfachen und eindeutigen- Regeln zu dehnen, zu unterwandern oder zu brechen. 😧

Wie bei anderen Lebensmitteln auch besteht das Problem darin, dass für den Verbraucher diese Regelbeugungen oder -verstösse nur sehr schwer zu erkennen sind. Viele lassen sich nur mit einer Laborausrüstung aufdecken, die ausser grossen Abfüllern niemand hat (auch die für Lebensmittelkontrolle zuständigen Ämter geben derartige Aufträge an Drittfirmen). Trotzdem soll hier einmal ausgeführt werden, welche Sachen speziell mit Importhonig angestellt werden. Imkerhonig aus Deutschland ist normalerweise nicht betroffen, denn hier wird -im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern- der meiste Honig von Hobbyproduzenten (weniger als 30 Völker) erzeugt. In dieser Grössenordnung ist die Anschaffung gewisser Ausrüstungen schon preislich ausserhalb jeder Diskussion. Aber um welche Regeln geht es eigentlich? Und was passiert, wenn dagegen verstossen wird? 😞